Ab 4. August 2008 gelten neue Regelungen für die Nutzung der Swinemünder Stadtfähren. Was viele polnische und deutsche Gäste immer noch nicht wissen: die Nutzung der im Stadtzentrum verkehrenden Fähren „Bielik” ist von Montag bis Freitag - jeweils von 4 Uhr bis 22 Uhr – ausschließlich den Einwohnern von Swinemünde vorbehalten. Diese Grundregel ist weiterhin gültig. Neu dagegen ist, dass die Swinemünder, deren Autos ein Kennzeichen mit den Anfangsbuchstaben ZSW (steht für Swinoujscie) haben, jetzt nicht mehr die bislang vorgeschriebene spezielle Vignette benötigen, die ihnen die Nutzung der Stadtfähren erlaubte.
Diese Vignette ist jetzt nur noch für bestimmte Benutzer der Stadtfähren vorgesehen. Zum Beispiel für diejenigen Autofahrer, die zwar nicht in Swinemünde wohnen, aber einen fensten Arbeitsvertrag in einem Unternehmen, einer Institution oder einer Behörde der Stadt haben.
An den Wochenenden - jeweils von Freitag, 17 Uhr bis Montag, 4 Uhr - sind die Fähren „Bielik” für alle Pkw und Kleintransporter bis 2,2 Tonnen frei.
Darüber hinaus können alle Personen, mit oder ohne Fahrzeug, täglich die fünf Kilometer südlich des Zentrums verkehrenden Fähren „Karsiborska“ nutzen, auf denen keine Begrenzungen gelten. Mehr über die Swinemünder Fähren finden Sie im Menüpunkt „Verkehr“.
mb
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